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Erbschein beim Notar?

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Erbschein vom Fachanwalt für Erbrecht
Wer kann für mich den Erbscheinsantrag formulieren und beim Nachlassgericht einreichen?

Wenn Sie nicht selbst den Erbscheinsantrag bei der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts zu Protokoll geben, sind insbesondere der Fachanwalt für Erbrecht sowie der Notar die richtigen Anlaufstellen.

Der Notar kann den Erbscheinsantrag entwerfen. Beim Notar können Sie dann die von Ihnen getätigten Angaben direkt eidesstaatliche versichern. Die Kosten sind dann natürlich höher, als wenn Sie selbst den Antrag zu Protokoll des Nachlassgerichts geben und dort eidesstaatliche versichern.
Der Vorteil besteht aber darin, dass auch der Notar sachkundig sein dürfte und einen korrekten Antrag stellt. Ist der von Ihnen gestellte Antrag unrichtig, wird das Gericht den Antrag zurückweisen.

Auch kann - der korrekte und mit entsprechenden Urkunden versehene Erbscheinsantrag - schneller bearbeitet werden, insbesondere wenn der Antrag vollständig ist.
Zeit kann auch hier Geld bedeuten; etwa wenn der Verkauf eines Grundstücks ansteht, oder über ein Bankkonto verfügt werden soll.

Je komplexer die Angelegenheiten - insbesondere bei letztwilligen Verfügungen - sollte jedoch der Gang zum Anwalt erwogen werden, da dieser dann auch die Gestaltungen in Hinblick auf den Erbscheinsantrag prüft.

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