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Erbschein-antrag


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Hotline

Hotline für Erbrecht und zum Erbschiensantrag

Hotline für die Beantragung eines Erbscheins - Rufen Sie an unter:

0900-10 40 80 1


Telefonische Rechtsberatung zum Recht rund um den
Erbscheinsantrag durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Dr. Wolfgang Buerstedde, für 3 Euro je Minute aus dem deutschen Festnetz. Die Berechnung erfolgt sekundengenau, ab der ersten Sekunde.

Sie werden direkt mit Fachanwalt für Erbrecht und Rechtsanwalt Dr. Buerstedde verbunden.
Erhalten Sie ein „besetzt" Zeichen oder wird der Anruf nicht angenommen, ist Rechtsanwalt Dr. Buerstedde nicht verfügbar, weil er im Mandantengespräch führt, bei Gericht oder aus sonstigen Gründen nicht anwesend ist.

Beratungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 bis 12:30
Montag - Donnerstag: 13:30 bis 17:30

Telefonberatungen zum Pflichtteil können auch kostenfrei zu anderen Zeiten vereinbart werden unter: Tel. 02222 - 93 11 80.

Eine telefonische Rechtsberatung bietet sich vor allem an, wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Fall einfach gelagert ist, oder ob eine "normale" anwaltliche Beratung erforderlich ist.
Des Weitern können Sie kurz hinterfragen, ob Ihr bisheriger Anwalt gute Arbeit leistet.

Möchten Sie lediglich einen Beratungstermin vereinbaren, können Sie kostenfrei einen Beratungstermin zum Erbrecht vereinbaren unter: Tel. 02222 - 93 11 80.
Selbstverständlich bin ich gerne bereit für Sie ein nötigen
Erbschein zu beantragen oder die Entscheidung des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren zu überprüfen oder Rechtsmittel einzulegen.

Rechtsberatung von Ohr zur Ohr

Sie haben die Kosten selbst im Griff.

Viele Fragen lassen sich in wenigen Minuten beantworten. Insbesondere kann geklärt werden, ob eine weitergehende Beratung für Ihren Erbfall notwendig ist.
Allerdings kann eine telefonische Beratung eine ausführliche Beratung nicht immer ersetzen, etwa wenn Recherchen erforderlich sind und umfangreiche Unterlagen gesichtet und angefordert werden müssen. Dies ist gerade bei Erbscheinsanträgen notwendig, wo die Testamente, Erbverzichtsverträge und notarielle Erbverträge geprüft werden müssen. Häufig ist auch die Beschaffung bzw. der Nachweis der Abstammung notwendig.

Die Rechtsberatung am Telefon wird über Ihre Telefonrechnung abgerechnet. Eine gesonderte Rechnung wird nicht erstellt. Auf der Telefonrechnung erscheint "Rechtsberatung".
Die Finanzämter erkennen den Nachweis der Rechtsberatung auf der Telefonrechnung grundsätzlich an, sofern Sie berechtigt sind, Rechtsberatungskosten steuerlich abzusetzen.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob Sie diese Telefonrechnung dann zur Erstattung einreichen können.

Da die Telefonberatung direkt über Ihre Telefonrechnung abgerechnet wird, müssen Sie die Kosten auf jeden Fall zunächst selbst verauslagen. Auf der Telefonrechnung erscheint "Rechtsberatung".


Beratungsgespräch zum Erbscheinsrecht vorbereiten!

Damit Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Ihre Fragen zum Ihrem Erbfall oder Erbscheinsantrag schnell und qualifiziert beantworten kann, sollten Sie sich für das Gespräche vorbereiten:

Überlegen Sie sich, was Sie wissen wollen. Notieren Sie Ihre Fragen. Haben Sie die erforderlichen Unterlagen wie Testament, Erbscheinsantrag und Erbverzichtsvertrag?
Schildern Sie kurz Ihre Frage und Ihren Erbfall.
Bereiten Sie sich auf Rückfragen vor, denn oft hängt die Rechtslage von besonderen Umständen ab, die zunächst geklärt werden müssen.
Halten Sie Unterlagen bereit wie Vollmachten, Testamente, Schreiben von Gerichten, Erbschein, Sterbeurkunde, Erbverträge, etc., denn häufig kommt es auf den neuen genauen Wortlaut an.
Halten Sie die Antworten von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde fest.

Kosten anwaltlicher Beratung

Für die telefonische Beratung zum Erbscheinsrecht über die Beratungshotline werden nur die angegebenen Telefongebühren von 3 Euro pro Minute aus dem Festnetz berechnet.

Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
Im Minutenpreis ist das Honorar für die Beratung rund um den Erbschein enthalten. Es entstehen Ihnen keine sonstigen Kosten!

Diese Gebühren werden dann über Ihre Telefonrechnung abgerechnet. Auf der Telefonrechnung erscheint "Rechtsberatung".
Eine anwaltliche Erstberatung im Erbrecht kostet Verbrauchern meist bis zu 226,10 Euro. Bei einer Beratung über die Erbscheins-hotline wird dagegen nur die Telefongebühr von 3 Euro pro Minute abgerechnet.

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