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Erbschein-Muster-Alleinerbe

Antrag
Hinweise zum Muster - Alleinerbschein
Beim Alleinerbschein bezeugt der Erbschein, dass nur eine Person den Erblasser beerbt. Das ist etwa dann der Fall, wenn bei gesetzlicher Erbfolge, das einzige Kind nach dem überlebenden Elternteil erbt.
Hinweis zum Muster zum Erbscheinsantrag
Die Beantragung eines Erbscheins ist häufig komplexer als man erwartet.

Das unterstehende Muster für die Beantragung eines Alleinerbscheins ist also nur mit Vorsicht zu genießen!
An jeder Stelle kann der Teufel im Detail liegen, so dass eine Änderung der Angaben, Nachweise aber auch der Erbquoten erforderlich sein kann.
Nachdrücklich wird daher die Beantragung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar angeraten, das gilt umso mehr, wenn eine Testament vorliegt.

Hier finden Sie ein Muster für einen Erbscheinsantrag für die gesetzliche Erbfolge nach dem verstorbenen Ehemann, dem Erblasser Moritz Mustermann.

Muster Alleinerbschein bei gesetzlicher Erbfolge
An das
Amtsgericht Bonn
Wilhelmstraße 21-23
53111 Bonn

Nachlasssache Michael Mustermann
Az. 31 IV 438/05
Erbscheinsantrag
Namens und im Auftrag meines Mandanten Moritz Mustermann beantrage ich, folgenden
Erbschein zu erteilen:

Hiermit wird bezeugt, dass der am 11.11.2013 in Bonn verstorbene Erblasser Moritz Mustermann, geb. am 1.1.1911 in Bonn, zuletzt wohnhaft in Bonn, von seiner Ehefrau Melanie Mustermann, geborene Musterfrau, geboren am 2.2.1912, wohnhaft in Bonn, aufgrund gesetzlicher Erbfolge
allein
beerbt worden ist.

Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger.
Nach beiliegender Sterbeurkunde (Anlage) verstarb der Erblasser am 11.11.2013 in Bonn.
Der Erblasser lebte mit der Antragstellerin im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Der Erblasser hinterließ keine Abkömmlinge.
Seine Eltern sind bereits vorverstorben, vgl. beigefügte Sterbeurkunden.

Eine Verfügung von Todes wegen liegt nicht vor.
Ein Rechtsstreit über das Erbrecht eines der Erben ist nicht anhängig.

Der Wert des Nachlasses beläuft sich auf 300.000 Euro.

(Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde)


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