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Erbschein Muster - gesetzliche Erbfolge

Antrag
Hinweise zum Muster gesetzliche Erbfolge bei Miterben
Hinweis zum Muster zum Erbscheinsantrag
Die Beantragung eines Erbscheins ist häufig komplexer als man erwartet.
Das unterstehende Muster ist also nur mit Vorsicht zu übernehmen!
An jeder Stelle kann der Teufel im Detail liegen, so dass eine Änderung der Angaben, Nachweise aber auch der Erbquote erforderlich sein kann.
Daher empfiehlt sich Beantragung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar. Das gilt umso mehr, wenn ein auslegungsbedürftiges Testament vorliegt.

Hier finden Sie ein Muster für einen Erbscheinsantrag, der sich nach der gesetzlichen Erbfolge richtet: 
Der Erblasser Manfred Mustermann wird von seinen beiden Kinder Max und Maja beerbt.

Hier finden Sie eine Muster für einen Erbscheinantrag für einen Alleinerbschein nach gesetzlicher Erbfolge.
Erbquoten zu berechnen, ist nicht immer leicht!
Pflichtteil berechnen
Muster - Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge - Miterbe
An das Amtsgericht Bonn
Nachlassgericht

Nachlasssache Manfred Mustermann
Az. 31 IV 356/03

Erbscheinsantrag

hiermit zeige ich die rechtliche Interessenvertretung des Erben Max Mustermann an.

In seinem Namen beantrage ich in der Nachlasssache des Erblassers Manfred Mustermann die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt:

Hiermit wird bezeugt, dass der am 11.11.2013 in Bonn verstorbene, zuletzt in Bonn, wohnhaft gewesene Erblasser Manfred Mustermann kraft Gesetzes von
1. dem antragstellenden Sohn, Max Mustermann, wohnhaft in Bonn
zur Hälfte
und
2. der Tochter des Erblassers, Maja Mustermann, wohnhaft in Bonn
zur Hälfte
beerbt worden ist.

Begründung:
Der Erblasser ist am 11.11.2013 in Bonn gestorben, vgl. Sterbeurkunde des Standesamts Bonn vom 12.11.2013.
Er hatte seinen letzten Wohnsitz in Bonn und war deutscher Staatsangehöriger.
Auf die Sterbeurkunde, die dem Nachlassgericht bereits vorliegt, wird Bezug genommen.

Vom Vorhandensein einer vom Erblasser errichteten Verfügung von Todes wegen ist der Antragstellerin nichts bekannt, so dass gesetzliche Erbfolge eingetreten ist.

Seine Ehefrau ist bereits vorverstorben, vgl. Anlage.
Aus der Ehe sind die beiden Kinder Max und Maja hervorgegangen.

Nachweis: Beglaubigte Abschrift des Familienbuchs.

Weitere Personen, durch die die Vorgenannten von der Erbfolge ausgeschlossen oder ihre Erbteile gemindert werden würden, sind und waren nicht vorhanden. Der Erblasser hatte keine weiteren eheliche, nichteheliche, adoptierte noch für ehelich erklärte Kinder, hinterlassen.

Alle Erben haben die Erbschaft angenommen.

Ein Rechtsstreit über das Erbrecht ist nicht anhängig.
Im Ausland befindet sich kein Vermögen.

Die diesen Antragsschriftsatz mitunterzeichnende Antragstellerin versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass ihr nichts bekannt ist, was der Richtigkeit der obigen Angaben entgegensteht; sie erklärt sich bereit, die Angaben an Eides statt zu versichern, bittet jedoch darum, ihr und dem anderen Miterben die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gem. §§ 2356 Abs. 2 S. 2, 2357 Abs. 4 BGB zu erlassen.

Der Wert des Nachlasses nach Abzug der Verbindlichkeiten beträgt ca. 300.000 Euro.
Es wird gebeten, von dem Erbschein eine Ausfertigung und zwei beglaubigte Abschriften der Antragstellerin zu Händen des unterzeichneten Rechtsanwalts zu erteilen.

Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses wurden nicht ergriffen; solche sind und waren auch nicht geboten.

(Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde)
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