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Ab wann - bis wann - kann man einen Erbschein beantragen?

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Wann kann ich einen Erbschein beantragen?
Ein Erbschein kann nicht bereits vor Versterben des Erblassers beantragt werden. Der Erbfall muss also bereits eingetreten sein.
Spätestens im Erbscheinsverfahren wird das Nachlassgericht den Nachweis desTodesfalls verlangen, etwa durch eine Sterbeurkunde.
Als Erbe kann man den Erbschein dann sofort beantragen, wenn man das Erbe angenommen hat.
In Deutschland muss hierfür keine gesonderte Annahme der Erbschaft erklärt werden. Die Beantragung des Erbscheins ist regelmäßig bereits eine stillschweigende Annahme des Erbes.
Liegt eine letztwillige Verfügung vor (Testament oder Erbvertrag), so kann der Erbschein erst erteilt werden, wenn die Eröffnung der letztwilligen Verfügung beim Nachlassgericht erfolgt ist.
Daher sollte regelmäßig auch die Eröffnung abgewartet werden, zumal die eröffneten Testamente Einfluss auf die Erbfolge und damit den Erbscheinantrag haben können.
Eine Frist für den Erbscheinsantrag besteht nicht.
Das Antragsrecht verjährt nicht und kann auch nicht verwirkt werden.
Erbschein - ab wann beantragen?
Ehegatten
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