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Welche Erbschein gibt es?

Erbschein > Erbschein-Arten
Erbscheine - verschiede Arten
Je nach Bedarf gibt es verschiedene Erbschein:

  • Alleinerbschein
  • Gemeinschaftlicher Erbschein
  • Teilerbschein
  • Gemeinschaftlicher Teilerbschein
  • Höffelzeugnis
  • Sammelerbschein
  • EU-Erbschein (Nachlasszeugnis)
  • Fremdrechtserbschein

Alleinerbschein
Beim Alleinerbschein bezeugt der Erbschein, dass nur eine Person den Erblasser beerbt. Das ist etwa dann der Fall, wenn bei gesetzlicher Erbfolge, das einzige Kind nach dem überlebenden Elternteil erbt.

Gemeinschaftliche Erbscheins
Der gemeinschaftliche Erbschein weist sämtliche Erben und deren Erbteile aus.
Erben mehrere, so können einer, mehrere oder sämtlich Erben einen Erbschein beantragen.
Wenn nur einer oder mehrere Erben den Erbschein beantragen, muss die Annahme der Erbschaft durch alle Miterben erklärt werden.
Die eidesstattliche Versicherung wird dabei meist auch von allen Erben abgegeben werden müssen.

Fremdrechtserbschein
Der Fremdrechtserbschein ist in der Praxis kaum noch relevant. 
Hierbei wird der Erbschein gegenständlich auf den inländischen Nachlass beschränkt, § 2369 BGB. 
Der ausländische Nachlass wird daher nicht von der Wirkung des Erbscheins erfasst.
Diese Beschränkung wird im Erbschein vermerkt. 
Mit dem Fremdrechtserbschein kann eine zeit- und kostenaufwendige Prüfung ausländischen Rechts vermieden werden.
Auch kann sich ein Kostenvorteil ergeben, da lediglich der inländische Nachlass für den Gegenstandswert maßgeblich ist.
Teilerbschein, Sammelerbschein
Teilerbschein
Wollen die Miterben nicht gemeinsam handeln, oder sind diese nicht auffindbar, so kann auch ein Teilerbschein beantragt werden. Im Teilerbschein wird nur der Erbteil des einzelnen Miterben bezeugt.

Zusammen mit dem Teilerbschein und einer Teilnachlasspflegschaft kann dann eine sonst nicht mögliche Erbauseinandersetzung herbeigeführt werden.
Manchmal wird sich sogar - aufgrund der ungeklärten Erbrechtslage - die Erbquote des beantragenden Miterben erhöhen. Dann kann er zunächst den Mindestteilerbschein erhalten.

Beim gemeinschaftlichen Teilerbschein kann das Erbrecht mehrere Erben bezeugt werden, auch wenn anderweitige Erben noch nicht feststehen.

Beim Sammelerbschein kann die Erbfolge nach mehreren Erblassern bezeugt werden. Das führt allerdings nicht zur einer Kostenersparnis.
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