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Wie lange gilt der Erbschein? Wie lange dauert das Erbscheinsverfahren?

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Ist ein Erbschein erteilt, so gilt dieser, sofern er nicht eingezogen wird, zeitlich unbefristet.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zum europäischen Nachlasszeugnis, der grundsätzlich nur für die Dauer von sechs Monaten gilt.

Wie lange dauert das Erbscheinsverfahren?
Ab dem Antrag und dem Vorliegen sämtlich notwendiger Unterlagen kann das Verfahren in wenigen Wochen, aber nicht selten nach einigen Monaten entschieden sein.
Zunächst werden die gesetzlichen Erben bzw. sonstige Beteiligte ermittelt und angehört.
Dieses Verfahren kann bereits zu Verzögerung von mehreren Wochen führen.
Daher bietet es sich an, die gesetzlichen Erben bzw. sonstige Beteiligte bereits über den Antrag zu informieren und vor allem deren Einverständnis einzuholen.
Auf diese Weise können etwaige Verzögerungen (Stellungnahmefristen) durch die ansonsten nötigen Anhörungen der gesetzlichen Erben bzw. sonstigen Beteiligten vermieden werden.

Gerade wenn mehrere auslegungsbedürftige Testamente vorliegen, kann die Erteilung eines Erbscheins – gerade bei den derzeit sehr überlasteten Nachlassgerichten (etwa das Amtsgericht Bonn) zu längeren Verzögerungen kommen.
Je umfassender und einvernehmlicher der Antrag gefasst wurde, desto eher kann mit einer zügigen Entscheidung gerechnet werden. Allein deswegen dürfte sich die Beantragung durch einen Fachanwalt für Erbrecht – oder durch den aufs Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde lohnen.

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