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Wo kann man den deutschen Erbschein beantragen?

Antrag
Wo kann man den Erbschein beantragen?
Örtlich und sachlich zuständige ist das Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts
In Baden-Württemberg ist bis zum Inkrafttreten der Notariatsreform (2018) das Notariat zuständig. 
Ist ein Hof im Sinne der Höfeordnung im Nachlass, so ist das Landwirtschaftsgicht (als Abteilung des Amtsgerichts) sachlich zuständig.

Zuständig ist das Nachlassgericht, in diesen Bezirk der Erblasserin im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz, (bzw. seinen Aufenthalt) im Inland hatte (§ 343 FamFG).
Wohnsitz dort, wo der Erblasser „lebte“. Das Ableben in einem Krankhaus wird noch die Wohnung der Ort des Wohnsitzes sein. Unklar kann der Wohnsitz beim Versterben in einem Sterbehospiz sein. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Gericht zuständig, das zuerst in der Sache tätig geworden ist, § 2 FamFG.

Hatte der Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit sein Wohnsitz im Ausland ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin örtlich zuständig.

War der Erblasser Ausländer oder staatenlos ist das Gericht zuständig, wo sich dann Nachlassgegenstände befinden.
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gericht ergibt sich weiterhin aus § 105 FamFG für das deutsche Erbscheinsverfahren. Deutsche Gerichte können als auch dann einen Erbschein erteilen, wenn sich Nachlassgegenstände im Inland befinden, selbst wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers in einem anderen Staat liegt.

Noch nicht geklärt, ist ob diese Regelung gegen höherrangiges Recht (die Erbrechtsverordnung) verstößt.
Wird der Erbschein beim örtlich unzuständigen Gericht beantragt, so ist der Erbscheinsantrag zurückzuweisen. 
 Um Kosten und Zeit zu sparen, empfiehlt sich daher vor der Beantragung die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht. Dies klärt, ob, wer und wo den Antrag stellen kann und vor allem auch, welchen Inhalt der Erbschein haben soll.
Sag mir, wo kann ich den Erbschein beantragen!
Pflichteil für Kinder
Örtliche zuständiges Nachlassgericht finden
Finden Sie das örtlich zuständige Nachlassgericht:

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